ich habe vorhin ein wenig ferngesehen und beim zappen bin ich bei Stern TV hängen geblieben. Das Thema war "Welche Rechte haben Sie beim Einkaufen?". War ganz interessant, der Mitarbeiter von Stern TV hat in verschiedenen Ladengeschäften Kleidung und Schuhe gekauft, sich über Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeiten informiert, die Sachen getragen und dabei richtig schön verschmutzt und hat dann versucht die Sachen zurückzugeben. In einem sehr bekannten Onlineshop hat er sich auch was bestellt ;-) Bis dahin war alles sehr witzig, für die Zuschauer nicht für die Händler!
Nach dem Film kam die Expertenbefragung, Gast war Herr Michael Bruns von Stiftung Warentest. Ich bin jetzt leicht verunsichert über seine Aussage, weil wenn ich den Experten richtig verstanden habe müssen alle deutschen Onlinehändler Kunden aus Deutschland immer die Rücksendekosten erstatten. Es kann ja sein, dass ich mich verhört habe und der Experte von den Hinsendekosten gesprochen hat.
Weil mir das jetzt keine Ruhe gelassen hat bin ich mal in den Expertenchat von Stern TV gegangen und habe da so ungefähr folgende Frage gestellt: "Sehr geehrter Herr Bruns, haben Sie in der Sendung behauptet, dass der Onlinehändler immer die Rücksendekosten erstatten muss? Das der Kunde finanziell so zu stellen ist, als ob nichts passiert wäre?" Wie gesagt, so ungefähr. An den genauen Wortlaut meiner Frage erinnere ich mich jetzt nicht im Detail. Ich war auch etwas enttäuscht, dass meine Frage im Chat nicht berücksichtigt wurde, aber dafür sind die Antworten auf die im Chat veröffentlichten Fragen sehr aufschlussreich: http://www.stern.de/...en-1897348.html
Hier nochmal zum mitlesen (bitte von unten nach oben lesen, dann macht es Sinn):
cemale: Hallo Unsere Waschmaschine ist nach einem Jahr kaputt gegangen. Nachdem mein Mann vergeblich versuchte diese zu reparieren meldeten wir uns nro dem Händler. Der verwies uns an den Hersteller. Dieser jedoch verweigerte eine reperatur da mein Mann schon selbst an der Waschmaschine war. Der Händler will für den Schaden auch nicht aufkommen. Was sollen wie jetzt tun?
Michael Bruns: Von Eigenreparaturen ist während der Gewährleistungszeit abzuraten! Da kann am Ende niemand wissen, worauf der Defekt letzten Endes zurückzuführen ist. Lag der Fehler von Anfang an im Gerät? Oder hat der Heimwerker etwas kaputt gemacht? Deshalb haben Sie in Ihrem Fall mit Reklamationsansprüchen schlechte Karten.
Tinisun: Hallo, brauche ich bei Rückgabe eines defekten Gerätes, die Orinalverpackung? Und kann ich das Geld zurück verlangen oder muss ich ein Umtausch hinnehmen?
Michael Bruns: Wenn ein Defekt vorliegt - und es sich somit um einen Gewährleistungsfall handelt - brauchen Sie keine Originalverpackung. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, die Ware in die Originalverpackung zu stecken, damit Ihnen niemand vorwerfen kann,
mp: Sehr geehrter Herr Bruns, ich habe vor einer Woche ein Bett gekauft und zuhause festgestellt, dass das Lattenrost defekt ist. Nun sagt das Möbelhaus aber das ich es nur vor Ort in der Filiale umtauschen kann. Aber ist es laut "$439 Nacherfülllung" nicht so, das er mir auf meinen Wunsch ein neues Lattenrost vor meine Haustür bringen muss und es dort Umtauschen muss?
Michael Bruns: Richtig. "Erfüllungsort" des Gewährleistungsanspruchs ist der Ort, wo der Kunde die Ware üblicherweise benutzt. Bei einem Lattenrost ist das natürlich bei Ihnen zuhause! Der Händler muss die Ware dort abholen und zwar
Kai: Krieg ich beim Online Kauf , wenn ich was vorbestellen das übrige Geld zurück wenn die Ware billiger geworden ist sprich ich habe 70 euro überwiesen aber bei den erscheinungsdatum ist es um 10 billiger Danke im Vorraus
Michael Bruns: Es gilt der Preis zum Zeitpunkt des Kaufvertrags. Wenn die Ware damals 70 Euro gekostet hat, müssen Sie diese 70 Euro bezahlen, auch wenn das Produkt danach billiger geworden ist.
Laura N. : Hallo, können Sie mir bitte den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklären? Dankeschön!
Michael Bruns: Die 2-jährige Gewährleistung ist gesetzliche Vorschrift, jeder Händler MUSS sie geben. Nur bei Gebrauchtware kann er sie auf ein Jahr verkürzen. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers. Die kann er nach eigenen Wünschen ausgestalten, z.B sie an die Vorlage des Kassenbons knüpfen oder die Originalverpackung verlangen. Die Garantie läuft oft drei Jahre, also ein Jahr länger als die gesetzliche Gewährleistung.
Anne: ich habe einen Artikel gekauft und nach 6 Wochen ist er kaputt gegangen. Als ich zum Verkäufer gegangen bin sagte er zu mir, dass die 2 Wochen Rückgaberecht vorbei sind und, dass ich mich an den Hersteller wegen Garantieleistung wenden soll. Wie lange ist der Verkäufer verantwortlich sich um solche Reklamation zu kümmern?
Michael Bruns: Das stimmt so nicht. Bei Defekt steht Ihnen die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung zu. Ansprechpartner dafür ist der Händler, nicht der Hersteller und schon gar nicht müssen Sie sich auf eine eventuelle Garantie verweisen lassen.
J: Entschuldigen Sie bitte nochmals, aber ist es dann keine Reklamation (weil ja der Reißverschluss defekt war) ? Geht das auch nur mit Kassenbon?
Michael Bruns: Da ein Defekt vorliegt, ist es kein Umtausch, sondern eine Reklamation, also ein Gewährleistungsfall. In diesem Fall müssen Sie nur nachweisen, wo und wann Sie die Ware gekauft haben. Der Kassenbon ist dafür nicht notwendig, denn als Beweismittel kann z.B. auch der Kontoauszug von der EC-Zahlung oder Lastschrift dienen. Oder Ihr Ehepartner oder Freund war beim Kauf dabei und kann es bezeugen.
simone: Ist es notwendig dem Händler nach zuweisen, das ich die Ware abgeschick habe um Ersatzware zubekommen? In unserem Fall behauptet der Händler die defekte Ware nicht erhalten zu haben. Vielen Dank
Michael Bruns: Das Versandrisiko geht zulasten des Verkäufers. Wenn also die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist, trägt er das Risiko. Hilfreich ist, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sachen zur Post gebracht haben, z.B. mit einem Beleg oder mit Zeugen.
Neela: Was mach ich wenn der Händer die ware nur zurück nimmt wenn ich die versandkosten übernehmme?
Michael Bruns: Er darf die Versandkosten nur auf Sie abwälzen, wenn die Ware nicht teurer war als 40 Euro und das auch so in den AGBs steht.
Konrad: Wer ist in der Beweispflicht wenn ein online gekaufter Artikel defekt ist?
Michael Bruns: In der Beweispflicht ist der Händler. Auch Schäden während des Transports gehen auf sein Risiko, deshalb ist auch eine Transportversicherung für den Kunden sinnlos.
A.: Hallo! Nachdem ich eine im Internet bestellte Ware zurückgesendet hatte, bekam ich nach ca. 6 Wochen eine Mahnung über die Versandkosten der Zusendung der Ware zu mir. Nach langem hin- und her, verzichtete man "aus Kulanz". Aber ist dies Richtig? Muss ich die Versandkosten bezahlen, obwohl ich die Ware zurückgeschickt habe? (1. Versandkosten, Händler zu Kunden!) Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im Voraus.
Michael Bruns: Nein, die Versandkosten muss der Händler tragen, sowohl die Hinsende- als auch die Rücksendekosten.
Josef: Hallo, ich habe ein Fernglas reklamiert, was defekt war. Das hat der Händler auch anerkannt und sagte er schicke es ein. Ich wurde angerufen das ich ein neues bekommen würde. Beim abholen sollte ich 15? Porto und bearbeitungsgebühr zahlen. Ist das rechtens? Vielen Dank
Michael Bruns: Nein, das ist nicht korrekt. Es war kein Umtausch, sondern eine Reklamation, da das Gerät einen Defekt hatte. Sie haben also von Ihrem 2-jährigen Gewährleistungsrecht Gebrauch gemacht und das muss für Sie kostenlos sein. Der Händler muss die Portokosten tragen und darf keine Bearbeitungsgebühren verlangen!
Siglinde B.: Wenn in einem Geschäft kein Aushang oder sonstige Informationen (z.B. Schilder, etc.) in Bezug auf Umtauschmöglichkeiten vorhanden sind, muss der Verkäufer den Kunden vor dem Bezahlen über die Umtauschmöglichkeiten des Geschäftes aufklären?
Michael Bruns: Nein, das muss er nicht, da es sich um eine freiwillige, zusätzliche Leistung handelt.
J: Hallo sehr geehrter Herr Bruns, Ich habe in H&M eine schwarze Hose gekauft. Da das die Hosen von einer bestimmten Art war, die ich immer kaufe (z.B. schmal, lang etc.), habe ich mir nichts dabei gedacht, als ich den Kassenbon weggeschmissen habe. Leider habe ich nach dem ersten Tragen (zu Hause) gemerkt, dass der Reißverschluss nicht funktioniert. Ich habe versucht die Hose zurückzubringen, sie hätten es auch angenommen, aber nicht ohne den Kassenbon. Aber warum? Die Hose war und ist immer noch neu und es ist erkenntlich, dass die Hose von dort ist, weil die Hose immer noch im Geschäft angeboten wird.
Michael Bruns: Der Umtausch im Laden ist eine freiwillige Kulanzleistung des Händlers, die er dann auch an Bedingungen knüpfen kann, wie etwa den Kassenbon.
Banu Ersoy: Kann ein Onlinehändler die Rücknahme bei beschmutzter Ware verweigern?
Michael Bruns: Natürlich. Das ist wie im Film. Der Kunde darf die Ware prüfen, aber nicht in Gebrauch nehmen.
Yumyum: Wenn ich im Versandhandel Waren bestelle, nach - sagen wir 2 Tagen - umtausche; bis wann läuft dann das 14tägige Widerrufsrecht? Ab dem ersten Erhalt?
Michael Bruns: Die 14 Tage Frist beginnen mit Erhalt der Ware und der Kaufvertragsunterlagen, insbesondere der Widerrufsbelehrungen. Fehlt diese, ist sie unvollständig oder nicht korrekt und die Frist verlängert sich auf ewig!
Werner: Ich habe ein padilac fahrrad gekauft vor jetzt genau 6 wochen . Von der ersten woche an war ich jede woche in dem Laden jedesmal wurde ein teil gewechstt einmal sogar 2 mal bzw 2mal. Nun ist das Rad eingeschickt worden kann ich das ganz zurückgeben da der Fehlr immer noch nicht behoben ist
Michael Bruns: Das ist in diesem Fall kein Umtausch, sondern eine Reklamation, da ein Defekt vorliegt. Dann stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu: 2 Jahre Gewährleistung. Der Händler kann sich aber 2 Reparaturversuche vorbehalten. Die hat er offenbar in Ihrem Fall schon ausgeschöpft, so dass Sie den Kauf rückgängig machen können. Das heißt: Ware zurück und Geld zurück!
uwenbg: Muss ich als EBAY HÄNDLER Widerrufsrecht geben?
Michael Bruns: Wenn Sie gewerblicher Händler sind, dann müssen Sie das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht einräumen. Private Verkäufer brauchen das nicht.
Tobias : Hallo. Ist es richtig, dass ich bei Waren die ich online gekauft habe und unter 40 Euro wert sind die Rücksendekosten tragen muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Grüße Tobias
Michael Bruns: Fast richtig! Bei Waren unter 40 Euro darf der Versandhändler die Versandkosten auf den Kunden abwälzen. Der Kunde muss das Porto aber nur zahlen, wenn es das auch so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) steht. Steht dort nichts, muss der Kunder auch nicht zahlen.
Ich wollte zunächst nur die Fragen und Antworten zitieren die sich auf den Onlinehandel beziehen, aber die restlichen Fragen und Antworten wollte ich euch dann doch nicht vorenthalten.
So langsam verstehe ich auch warum meine Frage nicht beantwortet wurde. Irgendwie habe ich es versäumt auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" zu klicken um mir die Rechtsberatung zu sichern.
Leider muss ich jetzt aufhören diesen Beitrag zu schreiben. Ich muss meine Preise neu kalkulieren, weil ich ja jetzt alle Rücksendekosten erstatten muss, natürlich nur, wenn ich den Experten in der Sendung richtig verstanden habe.



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